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Im Naturschutzgebiet an Leinenpflicht denken

Innerhalb der umrandeten Gebiete in und um die Stadt Münzenberg gilt ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde.

Angesichts hochsommerlicher Temperaturen sind Spaziergänge in der Abenddämmerung derzeit äußerst beliebt. Insbesondere in den Wetterwiesen treffen Spaziergänger dann regelmäßig auf grasende Rehe. Für Hunde ist das oft genug ein willkommener Anlass, ihrem Jagdtrieb freien Lauf zu lassen. Vorausgesetzt, sie dürfen Herrchen oder Frauchen ohne Leine begleiten.

Wichtig zu wissen: In allen Naturschutzgebieten rund um die Burgenstadt gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht. Dies ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Münzenberg ausdrücklich festgeschrieben. Das heißt, das Führen von nicht angeleinten Hunden ist in diesen Gebieten nicht zulässig. Auch die Wetterwiesen gehören zum „Leinen-Gebiet“.

Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer bittet daher alle Hundehalter aus Respekt vor den wildlebenden Tieren und unserer Natur verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln und die Hunde in den Münzenberger Naturschutzgebieten nur an der Leine spazieren zu führen.

Größere Freiheiten genießen Frauchen oder Herrchen mit ihrem Hund außerhalb der genannten leinenpflichtigen Schutzzonen. Hier gebieten es lediglich Vorsicht und Höflichkeit gegenüber Radfahrern, anderen Hunden sowie anderen Spaziergängern, den eigenen Hund anzuleinen.

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