Veröffentlichungen
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wetterstraße “ in Münzenberg, Stadtteil Trais
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg hat am 10. November 2021 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wetterstraße“ im Stadtteil Trais und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung tritt gem. § 10 (3) Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die wirksame Satzung mit Begründung ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Stadtverwaltung der Stadt Münzenberg, Hauptstraße 22 (Rathaus), Zimmer 14 (Bauabteilung) während den allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 (2a) BauGB beachtliche Fehler und nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 (1) BauGB, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Münzenberg, Hauptstraße 22 in 35516 Münzenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird hingewiesen
- a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend der Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB, sowie
- b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Magistrat der Stadt Münzenberg, Hauptstraße 22 in 35516 Münzenberg
Münzenberg, den 27. Juli 2026
Der Magistrat der Stadt Münzenberg
Dr. Tammer
Bürgermeisterin