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Keine Windkraftanlagen um Burg Münzenberg

„Mit großer Erleichterung haben wir das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen zur Kenntnis genommen“, so Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer. Die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in Wölfersheim-Wohnbach ist damit – hoffentlich - vom Tisch. Die Schutzbedürftigkeit von Kultur und Natur haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen urteilte das Verwaltungsgericht. Eine entsprechende Entscheidung hatte der RP in Darmstadt bereits vor einigen Jahren gefällt, wogegen die Betreibergesellschaft des künftigen Windparks geklagt hatte.

Die Vorstellung, dass über 200 Meter hohe Windräder in unmittelbarer Nachbarschaft des „Wetterauer Tintenfasses“ stehen könnten, löste bei vielen Menschen in und um Münzenberg Unverständnis und große Empörung aus. Der Horror vor der Belagerung der Burg Münzenberg durch „Windkraftmonster“ einte die gesellschaftlichen Kräfte von Vereinen über Ortsbeiräte und Parlamentarier aus den besonders betroffenen Kommunen Rockenberg und Münzenberg. So formierte sich gut begründeter Wiederstand zu diesem Projekt seit seiner Bekanntgabe vor sieben Jahren.

Rathaus-Chefin Tammer: „Diesen vielen Menschen sind wir für ihren Einsatz zum Schutz der Kulturlandschaft und dem Erhalt des Artenschutzes in unserer Wetterauer Heimat sehr dankbar“. Allen voran die Mitglieder des Freundeskreises Burg und Stadt Münzenberg, des „BLuK Münzenberg/Rockenberg – Bündnis zum Schutz des Lebensraums und der Kulturlandschaft Münzenberg/Rockenberg e. V.“ sowie der Naturschutzgruppe Münzenberg haben viel bewegt und bewirkt.

Die 1. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichtes hat nun unmissverständlich festgestellt, dass die geplante Errichtung der Windräder eine erhebliche Beeinträchtigung der Burg Münzenberg zur Folge hätte. Da diese als Einzelkulturdenkmal geschützt ist, würden die Windenergieanlagen gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz verstoßen.

„Dies ist die einzig richtige Entscheidung angesichts der Bedeutung der Burganlage für die Stadt Münzenberg, die nördliche Wetterau und den Denkmalschutz im Allgemeinen“, kommentierte der von der Stadt Münzenberg mit der anwaltlichen Vertretung beauftragte Hanauer Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding.

Das Verwaltungsgericht folgte mit seinem Urteil vom 15. September 2020 dem Gutachten des renommierten Hamburger Denkmal-Sachverständigen Dr. Geerd Dahms. Der Gutachter kam zu der Erkenntnis, dass infolge der Errichtung und des Betriebs der WEA der Denkmalwert der Burganlage durch deren erdrückende bzw. verdrängende Wirkung gegenüber der Burganlage erheblich gefährdet würde.

Anhand der in dem Klageverfahren in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Burg und Stadt Münzenberg e. V. vorgelegten Visualisierungen ließ sich die erhebliche und damit nicht hinnehmbare Beeinträchtigung für die Burganlage durch eine Realisierung der WEA in Burgnähe eindrucksvoll verdeutlichen. Diese zeigten sowohl den Blick auf die Burganlage, als auch den Blick von der Burganlage aus.

Das Urteil vom 15. September ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig. „Wir hoffen jetzt, dass der Rechtsstreit nicht in die nächste Runde gehen muss“, teilte Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer mit.

 

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