Veröffentlichungen
Kommunalwahlen am 14.03.2021
Absenkung des Unterstützungsunterschriftenquorums
Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Gewählt werden von Münzenberger Wahlberechtigten die Stadtverordnetenversammlung sowie der Kreistag und die Ortsbeiräte in den Stadtteilen.
Alle Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen gemeinsam mit dem Wahlvorschlag so genannte "Unterstützungsunterschriften" einreichen. Bisher galt die Regelung, dass Unterstützungsunterschriften in der doppelten Anzahl der Sitze des jeweiligen Vertretungsorgans vorgelegt werden mussten, also z. B. 46 bei Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg, die 23 Sitze hat.
Da das Sammeln der Unterstützungsunterschriften aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung darstellt, hat der Hessische Landtag nun beschlossen, das Unterschriftenquorum herabzusetzen. Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen demzufolge gemäß
§ 68 a Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind.
§ 68 a Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind.
Dies sind nach § 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Münzenberg für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Stadt Münzenberg 23 Unterstützungsunterschriften und gemäß § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Münzenberg für die Wahlen zu den Ortsbeiräten jeweils fünf. Jede wahlberechtigte Person kann dabei nur jeweils einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Diese Rechtsänderungen treten erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft; mit einer Verkündung des Gesetzes ist in Kürze zu rechnen.
Für Fragen ist das Wahlamt der Stadt Münzenberg unter 06033 9603-18 telefonisch erreichbar.
Heller
Wahlleiterin