Veröffentlichungen

Kommunalwahlen in Hessen am 14. März 2021

Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg

Herr Richard Hoppe hat durch schriftliche Erklärung vom 27.05.2024 sein Mandat als Vertreter der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg niedergelegt.
 
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG), Herr Günther Metzger, hat schriftlich sein Mandatsverzicht erklärt.
 
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG wird hiermit festgestellt, dass Herr Maximilian Moll-von Diemar, Tränkgasse 21, 35516 Münzenberg als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg nachrückt.
 
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
 
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
 
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
 
Berit Heller
Wahlleiterin

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