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Kommunalwahlen in Hessen am 15.03.2026 - Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg

Folgende gewählte Stadtverordnete verlieren durch ihre Ernennung als Stadtrat bzw. Stadträtin nach § 65 Abs. 2 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ihren Sitz in der am 15.03.2026 neu gewählten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg:
  • Herr Tim Niklas Werner; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Lothar Düringer; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Thorsten Schepp; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Carsten Bolz; Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Frau Cornelia Scheurich; Freie Wähler Gemeinschaft (FWG)
 
Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG werden nachfolgend genannte Personen als Nachrücker festgestellt, da sie als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sitzzuteilung des jeweiligen Wahlvorschlages in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg nachrücken:
  • Herr Jason Özogul; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Peter Tinz; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Philipp Eckert; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Patrick Dallmann; Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Frau Meike Voigt; Freie Wähler Gemeinschaft (FWG)
 
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 Abs. 4 und 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Berit Heller
Wahlleiterin

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