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Lagerung und Verbrennen von Reisighaufen
Reisighaufen sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen. Vor allem im Herbst und Winter werden diese bevorzugt von Igeln, Amphibien, Reptilien und Insekten zur Überwinterung bezogen. Im Frühjahr und im Sommer werden die Haufen besonders gern als Nistplatz aufgesucht. Singvögel wie Zaunkönig und Rotkehlchen finden dort optimale Bedingungen, um ihre Nester zu bauen. Aber auch Kleinsäuger wie die Haselmaus nutzen diesen Schutz.
Wenn Sie einen Haufen aus Schnittgut aufsetzen, tun Sie dies bitte nicht auf sogenannten Sonderstandorten wie beispielsweise Magerrasen oder offenem Fels. Solche Biotope sind selten und wertvoll. Sie dienen z. B. als Sonnenplätze für Eidechsen und sind Standorte speziell angepasster Pflanzenarten. Durch Reisighaufen werden diese besonderen Standorte und Lebensräume ihrer ökologischen Funktion beraubt.
Grünschnittabfälle werden in Gärten aber auch in der freien Landschaft als störend empfunden und fast immer entsorgt. Das Verbrennen von Reisighaufen ist auf dem Grundstück, auf dem das Schnittgut anfällt, unter Berücksichtigung weiterer geltender Regeln erlaubt. Beachten Sie beispielsweise die Vorgaben für das Abbrennen von Nutzfeuern.
Um den qualvollen Tod von Tieren im Feuer zu vermeiden, müssen auf jeden Fall folgende Punkte beachtet werden:
- Wenn Reisighaufen verbrannt oder abgefahren werden sollen, muss dies zügig nach der Anhäufung geschehen, damit sich keine Tiere einnisten können.
- Falls ein Reisighaufen bereits längere Zeit liegt, darf er nicht zwischen Mitte Oktober bis Ende Februar (mögliche Winterruhe von Tieren) und nicht von Ende März bis Anfang August (Brutgeschäft von Vögeln) abgebrannt werden. Da winterruhende Tiere nicht flüchten können, müssen sie wieder mit einem Teil des Materials „zugedeckt“ werden, falls solche Tiere beim Abtragen gefunden werden.
- Liegt ein Reisighaufen schon länger, muss er in jedem Fall (auch im Herbst oder Frühjahr) vor dem Anzünden einmal umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen bzw. um festzustellen, dass sich keine Nester oder Tiere mehr darin befinden.
Für Rückfragen können Sie sich gerne direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises, Frau von Lospichl, Tel. 06031 83-4311, wenden.