Veröffentlichungen

Nachrücker in den Ortsbeirat Gambach

Kommunalwahlen in Hessen am 14. März 2021

Herr Harry Prockl vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), hat sein Mandat im Ortsbeirat Gambach mit Schreiben vom 15.09.2022 niedergelegt.
 
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 197) stelle ich fest, dass Herr Thorben Haberla, Bahnhofstraße 52, 35516 Münzenberg, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), in den Ortsbeirat Gambach nachrückt.
 
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
 
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
 
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Münzenberg, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
 
Münzenberg, 27.09.2022
  
Berit Heller
Wahlleiterin

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