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Nachrücker in den Ortsbeirat Gambach

Herr Heinz Reuhl vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), verliert durch seine Ernennung als Stadtrat nach § 82 Abs. 1 Satz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit  § 65 Abs. 2 Satz 1 HGO und § 33 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) seinen Sitz in dem am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirat Gambach.

Gemäß § 34 KWG stelle ich fest, dass Frau Ulrike Heise, Im Stielfeld 26, 35516 Münzenberg, als nächste noch nicht berufene Bewerberin der Sitzzuteilung des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), in den Ortsbeirat Gambach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin,  Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Münzenberg, 30.04.2021

 
Berit Heller
Wahlleiterin

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