Veröffentlichungen

Nachrücker in den Ortsbeirat Münzenberg

Frau Cornelia Scheurich vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG), verliert durch ihre Ernennung als Stadträtin nach § 82 Abs. 1 Satz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Satz 1 HGO und § 33 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ihren Sitz in dem am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirat Münzenberg.

Gemäß § 34 KWG stelle ich fest, dass Herr Armin Schaback, Marktplatz 17, 35516 Münzenberg, als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sitzzuteilung des Wahlvorschlags der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG), in den Ortsbeirat Münzenberg nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin,  Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Münzenberg, 30.04.2021

 
Berit Heller
Wahlleiterin

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