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Neu: Kurzzeitparkplätze an der Stadtverwaltung

An der Rückseite der Verwaltung entlang der Obergasse sind drei Kurzzeitparkplätze entstanden. Die Zeitbegrenzung gilt ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Umwandlung der bisher zeitlich unbegrenzt nutzbaren öffentlichen Parkplätze dient der besseren Erreichbarkeit der Stadtverwaltung und soll insbesondere älteren Bürgerinnen und Bürgern den Besuch in der Verwaltung vereinfachen. Außerhalb des Kurzzeitpark-Fensters stehen die drei Parkplätze der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung. Wichtig: Auf der den drei Kurzzeitparkplätzen gegenüberliegenden Seite wurde im Bereich der Einmündung der Enggasse eine Parkgrenzmarkierung aufgebracht, damit das Ab- und Einbiegen gefahrenlos möglich ist.