Veröffentlichungen
Neue Regelungen für Trauerfeiern und Bestattungen
Informationen für Trauerfeiern und Bestattungen ab 23.01.2021
Mit Datum vom 23.01.2021 sind für das Land Hessen einige neue Regelungen in Kraft getreten, die auch Trauerfeierlichkeiten bzw. Bestattungen während der Corona-Pandemie betreffen.
Neben den bereits bestehenden Regelungen (Abstand halten, Hygienemaßnahmen, Zutrittssteuerung zur Trauerhalle, Vermeidung von Warteschlangen, Registrierung aller Anwesenden etc.) gelten ab sofort folgende neue Regeln:
- Alle Anwesenden müssen eine medizinische Maske oder eine FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen, auch am Platz.
Das Ablegen der Maske ist grundsätzlich nicht erlaubt! (Ausnahme: Pfarrer/Trauerredner) - Kein Weiterreichen von Gegenständen (z. B. Gesangbücher, Liedzettel, Schaufel am Grab für Erde/Sand etc.) zwischen den Anwesenden.
- Kein gemeinschaftlicher Gesang!
Die seit November bestehende Regelung, dass maximal 30 Personen an der Trauerfeier teilnehmen dürfen, bleibt nach Rücksprache mit dem Wetteraukreis auch weiterhin bestehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird.
Nach Möglichkeit sollten die Trauerfeiern bitte im Freien abgehalten werden.
Wir appellieren an das Verständnis jedes Einzelnen, dass in dieser Ausnahmesituation Einsicht und Disziplin gefordert sind!