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Neuwahl eine Schiedsperson und stellv. Schiedsperson
Für den Schiedsamtsbezirk Münzenberg ist eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen. Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Für dieses Amt können sich interessierte Personen zur Wahl stellen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird,
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt,
- durch sonstige, nicht unter Abs. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Personen bitten wir, sich schriftlich zu bewerben. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Schiedsamt“ bis 1. April 2021 an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg, zu richten.
Münzenberg, den März 2022
Der Magistrat der Stadt Münzenberg
gez. Dr. Isabell Tammer, Bürgermeisterin