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Online Holzversteigerung

Leider muss auch in diesem Jahr unsere traditionelle „Holzkirmes“ ausfallen, so Bürgermeister Dr. Isabell Tammer.

Die Pandemie-Situation lässt den Organisatoren von der Kirmesgemeinschaft Gambach um den ersten Vorsitzenden Andreas Köstler und der Stadt keine andere Wahl und die von den Klara Burschen geschenkte Gulaschkanone bleibt auch in diesem Jahr kalt.

Revierförster Jörg Heßler und Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer bieten deshalb die traditionelle Holzversteigerung auch in diesem Jahr wieder Online an.

Das bis Ende Februar an den Wegrand gerückte Holz gibt es in zwei Kategorien: Einmal Buche-Schicht-Holz zum festgelegten Preis von 89 Euro pro Raummeter Wer an diesem Angebot interessiert ist, meldet sich bitte bis Ende Februar direkt bei Revierförster Heßler. Er ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 0172/ 6568908. Auch eine Bestellung per Mail ist möglich: hessler@solms-lich.de. Das Schichtholz wird nur bis zu 5 Meter abgegeben.

Dieses Holzangebot wird ergänzt durch das Polterholz. Und hier darf auf die nummerierten Stapel „geboten“ werden. Die Waldarbeiter werden die Polterholz-Stapel in unterschiedlichen Größen an den Wegrand rücken, so dass diese gut abzuholen sind. Die sogenannte Versteigerung findet dann in schriftlicher Form statt.

Wer eine oder mehrere Polternummern ersteigern möchte, kann bei der Stadt unter der Rufnummer 06033-96030 ein offizielles Gebotsformular anfordern und gibt sein Gebot anschließend schriftlich ab. Entweder per Mail an: info@muenzenberg.de oder in Papierform im Briefkasten der Stadtverwaltung, Hauptstraße 22, in Gambach. Auf dem Gebotsformular sind die Preise pro Stapel sowie der Lageplan ersichtlich. Somit können die Holzinteressenten die zur Versteigerung stehenden Polter-Stapel vorab im Dicken Wald begutachten.

Der Magistrat der Stadt Münzenberg hat einen Startpreis in Höhe von 48 Euro für das Polterholz festgesetzt. Gebotseröffnung soll der 5. März 2022 sein. Abgabeschluss für Gebote ist am 19.03.2022. Die Stadtverwaltung und Revierförster informieren die jeweiligen Höchstbietenden. Die Verantwortlichen behalten sich vor, für eine gerechte Verteilung der Polternummern unter den Steigerern zu sorgen und daher gegebenenfalls auch das zweithöchste Gebot zu akzeptieren. So will man vermeiden, dass eine Person unter Umständen das komplette Angebot ersteigert. Polter, die nicht verkauft werden, können im Nachhinein erworben werden. Hier wird der Durchschnittspreis berechnet.

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