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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Open Air Konzert „Rock in den Frühling“

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO ergeht im Einvernehmen mit der Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:

Zur Durchführung des Open Air Konzerts „Rock in den Frühling“ auf dem Bürgerplatz im Stadtteil Gambach werden am Samstag 29.03.2025 von 08:00 Uhr bis Sonntag 30.03.2025, 07:00 Uhr die Gemeindestraßen Am Bürgerplatz (zwischen Gartenstraße und Kirchgasse) und Kirchgasse (zwischen Am Bürgerplatz und Hintergasse) für den Gesamtverkehr gesperrt.

An folgenden Stellen gilt an den Veranstaltungstagen ein absolutes Haltverbot:
•    Parkplatz „Bürgerplatz“
•    Kirchgasse (zwischen Am Bürgerplatz und Hintergasse)
•    Gartenstraße (bis Einmündung Mittelstraße auf Seite der ungeraden Hausnummern)

Ich bitte die Anwohner, Ihre Fahrzeuge in diesem Zeitraum außerhalb der genannten Bereiche zu parken.

Die Anordnung wird mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung wirksam.

Münzenberg, 20.03.2025        

Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -

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