Veröffentlichungen
Rattenbekämpfung und Präventionsmaßnahmen
Eigentümer von bebauten und unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften sind verpflichtet, wenn Sie den Befall mit tierischen Schädlingen wie Ratten, feststellen, unverzüglich der Stadt Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) vom 18.05.1971 in derzeit gültiger Fassung durchzuführen.
Wird ein Befall festgestellt, so ist eine einmalige Bekämpfung nicht ausreichend. Es muss vielmehr eine stetige Bekämpfung erfolgen. Zur Bekämpfung auf öffentlichem Gelände und in der Kanalisation wird ein Fachunternehmen durch die Stadt Münzenberg beauftragt.
Bei einem Befall privater Grundstücke werden die Eigentümer gebeten, sich mit einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Präventiv können folgende Verhaltenshinweise helfen:
- Lebensmittel –und Speisereste nicht über die Toilette, sondern über den Hausmüll entsorgen. Organische Abfälle gehören in die Biotonne oder auf den Kompost.
- Im Garten möglichst geschlossene Komposter verwenden.
- Keine offene Lagerung von Lebensmitteln, Lebensmittelresten, Tierfutter, Fäulnisprodukten und Unrat auf dem Grundstück.
- Müllsäcke (z. B. „Gelber Sack“) am besten erst am Abholtag an die Straße stellen.
- Ansammlungen von Müll und Gerümpel, die das Entstehen von Rattenherden begünstigen, sollten vermieden werden.
- Enten und Tauben sollen nicht gefüttert werden, da die Futterreste auch Ratten anlocken. Im Übrigen kann der Futterplatz mit Keimen und Bakterien verseucht werden und so die Tiere (z. B. Enten und Tauben) gefährden, denen man eigentlich was Gutes tun wollte.
Der Magistrat der Stadt Münzenberg
- Ordnungsamt -