Veröffentlichungen

Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Der Bundestag hat – wie angekündigt – für das 2. Halbjahr 2020 reduzierte Umsatzsteuersätze beschlossen.

Dies wirkt sich für die Bürger und Betriebe in der Stadt Münzenberg im Rahmen der Wassergebühren aus.

Die Wassergebühren werden als Jahresgebühren erhoben. Die Abrechnung erfolgt zum 31.12.2020 und mit dem dann gültigen Steuersatz von 5 %. Die Abrechnung erfolgt für den gesamten Jahresverbrauch.

Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt eine Wassergebühr von 2,03 Euro je Kubikmeter eine Wassergebühr von 2,00 Euro je Kubikmeter.

Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.

Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

Die Umsatzsteuersenkung wird damit automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.“

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