Veröffentlichungen

Straßensperrung anlässlich des Straßenfests der Ev. Chrischona Gemeinde

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO wird zur Durchführung der des Straßenfests der Ev. Chrischona Gemeinde am 04.09.2022 die Gemeindestraße „Taunusstraße“, im Stadtteil Gambach, zwischen der Kreuzung „Bahnhofstraße“ und der Kreuzung „Am Heiligen Stock“, in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr zur Durchführung eines Straßenfestes für den Gesamtverkehr gesperrt.
 
Ich bitte die Anwohner, Ihre Fahrzeuge in diesem Zeitraum außerhalb des genannten Bereiches zu parken.
 
Die Anordnung wird mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung wirksam.
 
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -

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