Veröffentlichungen

Umstellung bei der Erhebung von Straßenbeiträgen

Besitzerinnen und Eigentümer von Grundstücken in der Burgenstadt, die über ein zusammenhängendes innerörtliches Straßennetz angefahren und betreten werden können, bekommen ab 21. Mai 2021 Post aus dem Rathaus. Inhalt: Ein Fragebogen zur Selbstauskunft als Kontrolle für die durch die Verwaltung erstellte Berechnung der künftig zu zahlenden Straßenbeiträge aus den verschiedenen Faktoren wie Nutzung und Geschosshöhe.

In einer namentlichen Abstimmung hatten die Münzenberger Parlamentarier in der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.20 mehrheitlich für eine neue Straßenbeitragssatzung gestimmt. Ganz klarer Vorteil des neuen Systems: Bisher mussten Anlieger befürchten, sich mit einem oftmals hohen mindestens vierstelligen Betrag an einem Ausbau oder einer grundhaften Erneuerung ihrer Straße beteiligen zu müssen. Um diese hohe einmalige Belastung der Anwohner zu minimieren, hat die Münzenberger Stadtverordnetenversammlung die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.

Da nun viele Schultern die anstehenden Kosten tragen, zahlt man zwar öfter, aber dafür deutlich weniger hohe Beiträge. Damit haben die Stadtverordneten die rechtliche Grundlage für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge geschaffen, die die Verwaltung nun umsetzt.

Für die wiederkehrenden Beiträge entstanden auf dem Stadtgebiet fünf Abrechnungsgebiete - eines für jeden Stadtteil. Darüber hinaus bildet das Gewerbegebiet Brückfeld („Am Römerhof“) in Gambach ein eigenes Abrechnungsgebiet.

Es gibt zwei unterschiedliche Beiträge zum Straßenausbau. Zum einen die sogenannten Erschließungsbeiträge für Grundstücke, die neu erschlossen werden. Deren Erhebung regelt das bundesweit gültige Baugesetz. Der Beitragssatz für Grundstückseigentümer beträgt hier 90 % der Erschließungskosten. Die verbleibenden 10 % trägt die Stadt Münzenberg.

Die zweite Beitragsform ist der „Ausbaubeitrag“. Mit Ausbaubeiträgen werden Baumaßnahmen zur Erhaltung der wegemäßigen Erschließung zur Anbindung bebaubarer Grundstücke an das inner- und überörtliche Verkehrsnetz finanziert. Die anteiligen Beitragssätze für Grundstückseigentümer schwanken in den Abrechnungsgebieten zwischen 75 % und 71,95 % - abhängig vom Anteil des öffentlichen Raums wie Bürgersteigen (siehe Tabelle). Die verbleibenden Kosten übernimmt die Stadt Münzenberg als Gemeindeanteil.

Nummer

Bezeichnung

Gemeindeanteil

1

Stadtteil Gambach mit Ausnahme des Abrechnungsgebiets 2

28,05 %

2

Stadtteil Gambach Gewerbegebiet Brückfeld („Am Römerhof")

25,00 %

3

Stadtteil Münzenberg

27,63 %

4

Stadtteil Ober-Hörgern

25,00 %

5

Stadtteil Trais

25,00 %

 

Die Beiträge erhebt die Stadt Münzenberg nur dann, wenn tatsächlich Investitionen an öffentlichen Straßen in einem Abrechnungsgebiet vorgenommen werden. Die zu zahlenden Beiträge werden auf einen Zeitraum aufgeteilt, in der Regel sind das drei bis fünf Jahre. Werden im Rahmen der grundhaften Erneuerung auch noch andere Arbeiten erledigt, werden diese Teilbereiche aus den Straßenbeiträgen herausgerechnet. Diese Kosten trägt dann der Auftraggeber der Arbeiten, beispielsweise die Telekom oder Versorger wie die OVAG.

Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge geleistet haben, kommen in den Genuss einer Schonfrist von bis zu 25 Jahren. Bis zur Höhe der bereits gezahlten Beträge für das jeweilige Grundstück sind die Grundstückseigentümer dann von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit. Das gilt auch für erstmalige Erschließungskosten, die über Ablöseverträge entstanden sind. Aber: Auch diese Grundstücke werden aktuell bereits erfasst. Daher erhalten die Eigentümer ebenfalls den Fragebogen.

Der Fragebogen dient ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine konkrete Beitragspflicht für ein Grundstück. Ein Widerspruch ist daher bei etwaigen Unstimmigkeiten weder notwendig noch zulässig. Die Verwaltung möchte eventuelle Unstimmigkeiten gerne gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern klären – idealerweise bereits vor Rücksendung des Fragebogens an die Verwaltung.

 

Telefon-Hotline und Bürgersprechstunden

Zur Unterstützung und Beratung der Grundstückseigentümer, etwa bei der Anzeige von Änderungen oder Fragen, wird in der Zeit vom 25. Mai bis 4. Juni 2021 eine Telefonhotline unter der Nummer 06033 / 96 03-20 eingerichtet.

Persönliche Beratungsgespräche sind ebenfalls möglich. Interessenten müssen aufgrund der Corona-Beschränkungen über die Hotline einen Termin vereinbaren. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Gambach – Bürgerhaus, Am Bürgerplatz

Do, 27.05.2021       von 13:00 – 18:00 Uhr

Mo, 07.06.2021        von 09:00 – 14:00 Uhr

Münzenberg – Kulturhaus Alte Synagoge Am Junkernhof 1

Do, 27.05.2021        von 13:00 – 18:00 Uhr

Mo, 07.06.2021        von 09.00 – 14:00 Uhr

Ober-Hörgern, DGH, Am Bohnengarten 6

Mi, 02.06.2021         von 09:00 – 14:00 Uhr

Trais, Kulturhaus, Dühbergstraße 5

Mi, 02.06.2021         von 09.00 – 14:00 Uhr

 

Die jeweiligen Termine stehen immer ALLEN Münzenbergerinnen und Münzenbergern offen. Niemand ist verpflichtet, den Beratungstermin zwingend an seinem Wohnort wahrzunehmen. In beiden Varianten der Beratung stehen den Eigentümern sachkundige Berater zur Verfügung. Bei den Sprechstunden gelten die aktuellen Verhaltens- und Hygienevorschriften.

Auf die sonst üblichen abendlichen Informationsveranstaltungen muss die Stadt Münzenberg leider aufgrund der aktuellen Pandemie verzichten. Es gibt jedoch Videos zum Thema und weitere Informationen zum Projekt ab dem 20. Mai 2021 auf der Website der Stadt unter https://muenzenberg.strassenbeiträge.de.

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