Veröffentlichungen
Unerlaubte Einleitung ins Kanalnetz - Belasteter Klärschlamm musste teuer verbrannt werden
Problemabfälle wie Farb-, Chemikalien- und Pflanzenschutzmittelreste gehören nicht in den heimischen Abfluss. Die unerlaubte Einleitung einer Quecksilberverbindung ins Gambacher Kanalnetz löste Alarm aus, denn die entsprechenden Analysen der betroffenen Partie Klärschlamm aus der Kläranlage Gambach ergaben eine deutliche Überschreitung des zulässigen Grenzwerts für Quecksilber. Drei vollgeladene LKW´s mussten den belasteten Klärschlamm nach Höchst zur Verbrennungsanlage transportieren.
Normalerweise kann man den bei der Abwasserbehandlung in der biologischen Kläranlage Gambach entstehenden Klärschlamm dank seiner guten Qualität landwirtschaftlich verwerten. Dies hat den Vorteil, dass die hervorragend pflanzenverfügbaren Nährstoffe direkt vor Ort als Dünger auf die umliegenden Äcker kommen. Kurze Transportwege und weniger Düngemittel sparen Kosten. Natürlich muss die Qualität des Klärschlamms permanent nachgewiesen werden. Die Grenzwertüberschreitung in diesem Fall führte nun dazu, dass der belastete Klärschlamm nicht landwirtschaftlich verwertet werden durfte. Erhöhte Kosten waren die Folge. Für Probennahmen, Laboranalysen und Entsorgung fielen über 7.000 € an. Die durch den Vorfall unnötig verursachte Mehrarbeit von fast 100 Stunden ist in dieser Berechnung noch gar nicht enthalten.
In detektivischer Kleinarbeit suchten daher die Fachleute nach der Ursache. Tatsächlich konnte mittels modernes Analysemethoden die Einleitestelle auf einen Kanalabschnitt von nur wenigen Metern eingegrenzt werden. Die quecksilberhaltige Substanz gelangte nachweislich in der Ringstraße unerlaubterweise in das Gambacher Kanalnetz. Leider ließ sich der Verursacher nicht rechtssicher bestimmen, so dass somit alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münzenberg für diese Kosten aufkommen müssen.
An dieser Stelle bleibt ein ganz wichtiger Punkt festzuhalten: Für das Einleiten in das Kanalnetz gilt die Entwässerungssatzung, in der klar geregelt ist, was in den Abfluss darf und was nicht. Ein Verstoß – egal ob absichtlich oder nicht – gleicht einer Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Mit den heutigen Möglichkeiten der Analytik lassen sich Verursacher in den meisten Fällen zweifelsfrei feststellen und im Anschluss zur Verantwortung ziehen. Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer und Kläranlagen-Leiter Nils Brucker appellieren daher: „Wer zuhause alte Reststoffe findet oder vorrätig hat, sollte diese nicht einfach unbedacht in den Ausguss schütten. Hierfür kommt ca. alle zwei Monate das Schadstoffmobil in die Stadtteile.“ Die nächste Möglichkeit besteht am 05.07.25 von 10:00-11:30 Uhr in Gambach auf dem Festplatz im Kneibenweg.
Weitere Auskünfte und Beratung erhält man bei den Abfallwirtschaftsbetrieben des Wetteraukreises.