Veröffentlichungen

Verhalten bei positiven Corona-Testungen in den Kindertagesstätten der Stadt Münzenberg

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,  

da das Gesundheitsamt des Wetteraukreises aufgrund der überproportional zunehmenden Fälle zur Zeit nicht oder nur schwer erreichbar ist, werden folgende Regelungen festgelegt, die bis zu einer Regelung durch das Gesundheitsamt gelten:

Kommt es zu positiven Corona-Fällen (gem. Ergebnis PCR-Test) in den Kindertagesstätten, gelten ab diesem Tag folgende Quarantäne-Regeln:

 - Die Kinder, welche in der Gruppe des positiven Falls betreut wurden, werden als enge Kontaktpersonen eingestuft und müssen in häusliche Quarantäne.

 - Der Quarantänezeitraum beträgt 10 Tage, beginnend ab dem Tag der Kenntnisnahme, der positiven Testung.  

- Für Kleinkinder besteht die Möglichkeit, ab dem fünften Tag der Quarantäne mittels negativem Antigen-Schnelltest an einer Bürgerteststelle (Apotheke, Hausarzt o.ä.; kein Selbsttest!) die Quarantäne vorzeitig zu beenden.

- Am Ende der Quarantäne (also nach Ablauf der Quarantäne am 10. Tag) ist eine „Endtestung“ nicht mehr vorgesehen. Die Quarantäne endet dann automatisch

Sofern die Quarantäne mittels Schnelltest vorzeitig beendet wird, legen Sie dem Personal in der Kita bitte die Bestätigung der Teststelle vor.

Falls Sie für Ihren Arbeitgeber noch zusätzliche Unterlagen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Personal in der Kita.

Info zu den Quarantäneregeln!

Dr. Isabell Tammer
Bürgermeisterin

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