Veröffentlichungen

Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2024-2028

Bewerbungsfrist endet am 21. April

Für eine Amtszeit von 2024-2028 sind in diesem Jahr wieder Schöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte zu wählen und hierzu von der Stadt Münzenberg 4 Personen vorzuschlagen.

Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet die Stadtverordnetenversammlung (vorgesehen in der Sitzung am 10.05.2023). Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen; sie soll auch der verstärkten Mitwirkung von Frauen in der Strafrechtspflege Rechnung tragen.

Personen, die an der Ausübung eines solchen Ehrenamtes Interesse haben, werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung
bis zum 21. April 2023 schriftlich zu bewerben. Gerne auch per Email unter info@muenzenberg.de

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