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Wetteraukreis untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen

Es ist zu trocken im Wetteraukreis. Ergiebiger Regen über mehrere Tage, der das Regendefizit und den Wasserhaushalt wieder ausgleicht, ist jedoch nicht in Sicht. Deshalb untersagt der Wetteraukreis ab dem 1. Juli 2022 per Anordnung die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2022 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Weiter Informationen können Sie der Pressemitteilung des Wetteraukreises entnehmen. Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht.

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