Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Münzenberg
Wer darf wählen?
| Staatsangehörigkeit | volljährig, geboren bis | Hauptwohnung in Münzenberg mind. seit |
| deutsch oder EU-Staatsbürgerschaft | 15.03.2008 | 01.02.2026 |
Sie müssen in dem Wählerverzeichnis der Stadt Münzenberg stehen! Sie sind nur indem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Melderegister von Münzenberg gespeichert waren!
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2026:
Sie sind neu nach Münzenberg gezogen?
→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Münzenberg wählen! Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.
Sie ziehen aus einer Gemeinde in Hessen zu:
• Sie können bis 22.02.2026 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Münzenberg zu wählen oder
• Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten hessischen Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).
Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Hessens zu:
• Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 01.02.2026: Sie sind nicht wahlberechtigt.
• Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 01.02.2026: Sie müssen sich bis zum 22.02.2026 beim Wahlamt melden, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!
Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb der Stadt Münzenberg zur Nebenwohnung und Ihre Münzenberger Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt:
Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Ihre Hauptwohnung in Münzenberg hat sich geändert?
Sie sind innerhalb der Stadt Münzenberg umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Münzenberger Nebenwohnung mit Ihrer Münzenberger Hauptwohnung getauscht:
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen! Sie müssen bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!
Magistrat der Stadt Münzenberg
- Wahlamt -
Hauptstraße 22
35516 Münzenberg
Tel. 06033 9603-18
Mail b.heller@muenzenberg.de
Briefwahl vor Ort:
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
|
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
|
|
Mittwoch
|
08:30 - 12:00 Uhr
|
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Donnerstag
|
14:00 - 18:00 Uhr
|
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Freitag
|
08:30 - 12:00 Uhr
|