Baugenehmigungsverfahren online abrufen

Anfang Juli 2018 ist die neue Hessische Bauverordnung (HBO) in Kraft getreten. Das neue Gesetz bringt Änderungen im Baugenehmigungsverfahren im Verhältnis vom Antragsteller zur Gemeinde.

Einerseits sind bei Bauanträgen im vereinfachten Verfahren nach dem § 64 HBO - wenn ein Vorhaben in einem Gebiet innerhalb eines Bebauungsplanes liegt - nun nicht mehr bei der Gemeinde und beim Bauamt, sondern jetzt 2-fach beim Bauamt einzureichen.

Weiterhin gibt es Veränderungen für bauanzeigepflichtige Bauvorhaben nach § 65 HBO.

Die nachfolgenden INFO-Blätter sollen Ihnen helfen, die Anträge vollständig zusammenstellen zu können.

   

Kundinnen und Kunden des Fachdienstes Bauwesen des Wetteraukreises können sich jederzeit - unabhängig von Behördenöffnungszeiten - mittels Internet über den Stand der eigenen bzw. freigegebenen (bei Entwurfsverfasser/innen) Bauanträge informieren.

Voraussetzung ist die Zuweisung eines Passwortes durch den Fachdienst Bauwesen. Sie haben dann die Möglichkeit, folgende Infos abzurufen:
  • Wurden die persönlichen Daten bei der Behörde korrekt aufgenommen?
  • Sind die Daten des/r Entwurfsverfassers/in korrekt?
  • Wurden die Bauantragsunterlagen vollständig eingereicht oder müssen ggf. weitere fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
  • Um welche nachzureichenden Unterlagen handelt es sich?
  • Sind die Stellungnahmen schon eingegangen?
  • usw.
Ihr Vorteil:
  • Sie können sich rund um die Uhr informieren
  • Sie sparen Zeit und Wege.
Weiterführende Infos erhalten Sie auf der Homepage des Wetteraukreises.