Fischereischein
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren kann auf Antrag, auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung, ein Jugendfischereischein - für wahlweise 1 Jahr oder 5 Jahre - ausgestellt werden. Dieser berechtigt den Antragsteller, unter Aufsicht einer volljährigen Person (mit Fischereischein) den Fischfang auszuüben.
Die Beantragung eines Fischereischeines ist frühestens ab 14 Jahren möglich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen im Antrag notwendig.
Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie bei der "Unteren Fischereibehörde" des Wetteraukreises.
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
-
für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
-
Passbild
-
Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
-
polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O")
- Personalausweis oder Reisepass
Verwaltungsgebühr
in EUR
|
Fischereiabgabe
in EUR
|
|
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein | 10,00 | 7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein | 18,00 | 27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Zehnjahressonderfischereischein | 36,00 | 50,00 |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 4,00 | 3,50 |
Jugendfischereischein (5 Jahre) | 6,00 | 17,00 |
Ausländerfischereischein | 5,00 | 7,50 |
Zu den obigen Gebühren kommen noch die Kosten von 13,00 € für ein polizeiliches Führungszeugnis hinzu.