Fundsachen
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann telefonisch, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde.
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache und deren Wert vorlegen.
Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Aktuelle Fundsachen
- Ohrring
- Schlüssel
- Schlüsselbund
- Smartphone
-
Trikotshirt
-
Trikotshirt
-
Trikotshirt
-
Strickjacke
-
Regenschirm
-
Regenschirm
-
Regenschirm
-
Knirps
-
E-Zigaretten-Akkuträger
-
E-Zigaretten-Akkuträger
- Schlüsselbund
- Autoschlüssel
- Babyschale
- Hose
- Transponder
November 2024
- Motorroller
- Sicherheits-/Stechkarte