Fundtiere

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. Die Fundbehörde übergibt die Fundtiere in der Regel an eine geeignete Stelle/Tierheim.

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Wenn Sie ein Tier im Bereich der Stadt Münzenberg gefunden haben, wenden Sie sich an das Fundamt der Stadt Münzenberg. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Stadt kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Stadt direkt im Tierheim in Bad Nauheim-Rödgen abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

Die Aufnahme und Unterbringung der Fundtiere dort ist in einem Vertrag mit dem Wetteraukreis, seinen Städten und Gemeinden geregelt und wird von diesen bezuschusst.
 
Tierheim Wetterau e. V.
Rödgen
Brunnenweg (außenliegend)
61231 Bad Nauheim
06032 6335
tierheim-wetterau@t-online.de