Namenserklärung

Sie sind verwitwet oder rechtskräftig geschieden und möchten Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben? Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen zur Namenserklärung.

Für eine Namenserklärung benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • die Eheurkunde der Vorehe und das Scheidungsurteil - beides im Original
  • oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk
Wenn das erforderliche Dokument bei uns im Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück.
Ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Stadesamt auszustellen, so bitten wir Sie sich diese Dokumente eigenständig zu besorgen.
Das Eheregister wird bei dem Standesamt geführt, an dem Sie die Ehe geschlossen haben.
 
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
 
Die Erklärung geben Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes oder bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde ab.
 
Anfallende Gebühren:
  • eine Erklärung zur Namensführung kostet 23,50 €
  • eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,00 €

Wenn Sie eine Erklärung zur Namensführung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei unseren Standesbeamten.