Sorgerechtsbescheinigung (Negativattest)

Sie benötigen eine Negativbescheinigung? Hier erhalten Sie alle Informationen.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsdatum und -Ort der Mutter des Kindes
  • Anschrift des Antragstellers
Was ist eine Negativbescheinigung?

Der Fachdienst Jugendhilfe bescheinigt durch das Negativattest, dass bei Kindern nicht verheirateter Eltern keine gemeinsamen elterliche Sorge besteht. Durch diese Bescheinigung kann die Alleinsorge nachgewiesen werden.