Plakatierungen

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Hessen Teil der kulturellen Vielfalt.
 
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
 
Für die Erlaubnis wird benötigt:
  • ein formloser schriftlicher Antrag - mindestens 2 Wochen vor Plakatierungsbeginn, mit Angabe von Plakatierungszeitraum, Anzahl der Plakate und der Veranstaltung, die beworben werden soll

Anträge, die zu kurzfristig bzw. zu spät eingehen werden nicht genehmigt.

 

Gebühren

Die Gebühr beträgt für maximal 10 Plakate 51,00 € und ist im Voraus zu entrichten.

Hinweise

Beschränkungen:

  • maximal 10 Plakate bis A 0
  • die mit der Erlaubnis zugesendeten Siegelmarken sind gut sichtbar - möglichst auf der Vorderseite der Plakate - anzubringen
Rechtsgrundlagen