Die Stadtverordnetenversammlung

Niederschriften

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017

Parlamentarier

Stadtverordneter 🛈
Manfred Tschertner
SPD
Stadtverordneter
Haris  Laspoulas
SPD
Stadtverordnete 🛈
Sabine Vetter
SPD
Stadtverordneter
Patrick Dallmann
SPD
Stadtverordneter 🛈
Norbert Schwab
SPD
Stadtverordneter
Thorben Haberla
SPD
Stadtverordneter
Matthias Müller
SPD
Stadtverordnete
Andrea Trivilino
SPD
Stadtverordneter
Dirk Eiser
CDU
Stadtverordneter 🛈
Stefan Grieb
CDU
Stadtverordneter
Stefan Kaiser
CDU
Stadtverordneter
Daniel Rasser
CDU
Stadtverordneter
Alexander Heise
CDU 🛈
Stadtverordneter
Thorsten Schepp
CDU
Stadtverordneter
Tim Niklas Werner
CDU
Stadtverordneter
Jonas Vogler
CDU
Stadtverordneter 🛈
Ronald Berg
FWG 🛈
Stadtverordneter
Maximilian Moll-von Diemar
FWG
Stadtverordneter
Armin Schaback
FWG
Stadtverordnete
Meike Voigt
FWG
Stadtverordneter
Otfried Düringer
FWG
Stadtverordnete
Vera Reisinger
FWG
Stadtverordnete
Birgit Wagner-Glaub
FWG
Was ist die Stadtverordnetenversammlung?
Die Stadtverordnetenversammlung ist die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung (Kommunalwahlen) und besteht derzeit aus 23 Mitgliedern.
Als oberstes Organ der Stadt entscheidet sie über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht deren Umsetzung in der Verwaltung. Als wichtig gilt, was - außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben - aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Münzenberg ist.
Zuständig ist die Stadtverordnetenversammlung insbesondere für Entscheidungen über
  • den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,
  • die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen sowie
  • die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan.
Um die Verwaltung kontrollieren zu können, haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Unterrichtungs-, Anfrage- und Akteneinsichtsrechte. Dem parlamentarischen Brauch entsprechend stellt die stärkste Fraktion die Stadtverordnetenvorsteherin/den Stadtverordnetenvorsteher. Sie/er wird in der Regel in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (konstituierende Sitzung) gewählt.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind in der Regel öffentlich.