Umstellung bei Erhebung von Straßenbeiträgen

Straßenbeitragssatzung

Beitragssatzsatzung 26.11.2021

Beitragssatzung 03.12.2021

Straßenliste Verschonung

Verschonungsgebiet Münzenberg, Stand: Oktober 2021

Verschonungsgebiet Gambach, Stand: Oktober 2021

Beitragsmaßnahme und -Kalkulation 2020

Beitragsmaßnahme und -Kalkulation 2021-2025

Hier können Sie für sich individuell über einen Link zum Beitragsrechner den voraussichtlichen Beitrag errechnen. Bitte hierfür den Firefox Browser bzw. Microsoft Edge verwenden!

 

Besitzerinnen und Eigentümer von Grundstücken in der Burgenstadt, die über ein zusammenhängendes innerörtliches Straßennetz angefahren und betreten werden können, haben Post aus dem Rathaus bekommen. Inhalt: Ein Fragebogen zur Selbstauskunft als Kontrolle für die durch die Verwaltung erstellte Berechnung der künftig zu zahlenden Straßenbeiträge aus den verschiedenen Faktoren wie Nutzung und Geschosshöhe.

In einer namentlichen Abstimmung hatten die Münzenberger Parlamentarier in der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.20 mehrheitlich für eine neue Straßenbeitragssatzung gestimmt. Ganz klarer Vorteil des neuen Systems: Bisher mussten Anlieger befürchten, sich mit einem oftmals hohen mindestens vierstelligen Betrag an einem Ausbau oder einer grundhaften Erneuerung ihrer Straße beteiligen zu müssen. Um diese hohe einmalige Belastung der Anwohner zu minimieren, hat die Münzenberger Stadtverordnetenversammlung die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.

Da nun viele Schultern die anstehenden Kosten tragen, zahlt man zwar öfter, aber dafür deutlich weniger hohe Beiträge. Damit haben die Stadtverordneten die rechtliche Grundlage für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge geschaffen, die die Verwaltung nun umsetzt.

Für die wiederkehrenden Beiträge entstanden auf dem Stadtgebiet fünf Abrechnungsgebiete - eines für jeden Stadtteil. Darüber hinaus bildet das Gewerbegebiet Brückfeld („Am Römerhof“) in Gambach ein eigenes Abrechnungsgebiet.

Es gibt zwei unterschiedliche Beiträge zum Straßenausbau. Zum einen die sogenannten Erschließungsbeiträge für Grundstücke, die neu erschlossen werden. Deren Erhebung regelt das bundesweit gültige Baugesetz. Der Beitragssatz für Grundstückseigentümer beträgt hier 90 % der Erschließungskosten. Die verbleibenden 10 % trägt die Stadt Münzenberg.

Die zweite Beitragsform ist der „Ausbaubeitrag“. Mit Ausbaubeiträgen werden Baumaßnahmen zur Erhaltung der wegemäßigen Erschließung zur Anbindung bebaubarer Grundstücke an das inner- und überörtliche Verkehrsnetz finanziert. Die anteiligen Beitragssätze für Grundstückseigentümer schwanken in den Abrechnungsgebieten zwischen 75 % und 71,95 % - abhängig vom Anteil des öffentlichen Raums wie Bürgersteigen (siehe Tabelle). Die verbleibenden Kosten übernimmt die Stadt Münzenberg als Gemeindeanteil.

Nummer

Bezeichnung

Gemeindeanteil

1

Stadtteil Gambach mit Ausnahme des Abrechnungsgebiets 2

28,05 %

2

Stadtteil Gambach Gewerbegebiet Brückfeld („Am Römerhof")

25,00 %

3

Stadtteil Münzenberg

27,63 %

4

Stadtteil Ober-Hörgern

25,00 %

5

Stadtteil Trais

25,00 %

 

Die Beiträge erhebt die Stadt Münzenberg nur dann, wenn tatsächlich Investitionen an öffentlichen Straßen in einem Abrechnungsgebiet vorgenommen werden. Die zu zahlenden Beiträge werden auf einen Zeitraum aufgeteilt, in der Regel sind das drei bis fünf Jahre. Werden im Rahmen der grundhaften Erneuerung auch noch andere Arbeiten erledigt, werden diese Teilbereiche aus den Straßenbeiträgen herausgerechnet. Diese Kosten trägt dann der Auftraggeber der Arbeiten, beispielsweise die Telekom oder Versorger wie die OVAG.

Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge geleistet haben, kommen in den Genuss einer Schonfrist von bis zu 25 Jahren. Bis zur Höhe der bereits gezahlten Beträge für das jeweilige Grundstück sind die Grundstückseigentümer dann von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit. Das gilt auch für erstmalige Erschließungskosten, die über Ablöseverträge entstanden sind.

Straßenbeitragssatzung

Beitragssatzsatzung 26.11.2021

Beitragssatzung 03.12.2021

Straßenliste Verschonung

Verschonungsgebiet Münzenberg, Stand: Oktober 2021

Verschonungsgebiet Gambach, Stand: Oktober 2021

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