Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbüros
Teilnahmebedingungen und Anmeldeverfahren (Achtung unbedingt lesen !!!)
Wer darf teilnehmen?
An den Angeboten des Kinder- und Jugendbüros können Kinder von der 1. Klasse bis 17 Jahre teilnehmen, die während dieser Zeit ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Münzenberg haben. Die Veranstaltungen werden jeweils für bestimmte Altersgruppen ausgeschrieben.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineformular auf den Internetseiten des Kinder- und Jugendbüros: www.muenzenberg.de/kinderundjugendbuero.html.
Der Eingang der Anmeldung wird auf der Homepage kurz bestätigt.
Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist.
Gegebenenfalls wird die Teilnahme nach Eingang der Anmeldung entschieden.
Nach diesem Termin erhalten Sie per Post oder E-Mail eine Teilnahmebestätigung und einen Elternbrief mit allen weiteren Informationen.
Was kostet die Teilnahme?
Den Teilnahmebeitrag entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Wir sind darauf bedacht, die Teilnahmebeiträge gering zu halten, damit möglichst alle Kinder mitmachen können.
Sollte es finanzielle Probleme im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kindern an diesem Ferienprogramm geben, wird um Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro
gebeten. Wir sind bemüht, eine Lösung zu finden.
Wie erfolgt die Zahlung des Teilnahmebetrages?
Der Teilnahmebeitrag wird ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren (siehe Online-Anmeldeformular) eingezogen.
Ein Anspruch auf den Platz besteht erst nach eingegangener Zahlung.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der Teilnehmerin / des Teilnehmers zustande.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages.
Eine Stornierung und Rückerstattung des Teilnahmebeitrages sind nur möglich, wenn das Kind aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit/Unfall) nicht zu den Veranstaltungen erscheint und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Womit erkläre ich mich einverstanden, wenn ich mein Kind anmelde?
Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten zu, dass ihr Kind an allen Aktionen, die im Rahmen der Veranstaltung angeboten werden, teilnehmen darf. Außerdem stimmen sie allen hier genannten Teilnahmebedingungen zu.
Versicherung/Haftung
Alle Teilnehmer/innen der Ferienaktionen sind während der Veranstaltungen über die Stadt Münzenberg unfallversichert.
Die Stadt Münzenberg haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder, die zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
Nichtteilnahme/Krankheit
Sollten Kinder an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, zu der sie angemeldet sind, so wird um rechtzeitige Abmeldung beim Kinder- und Jugendbüro gebeten, damit andere Kinder eventuell nachrücken können. An den Veranstaltungen dürfen nur Kinder teilnehmen, die…
…frei von ansteckenden Krankheiten sind,
…keine Krankheitssymptome aufweisen.
Es wird um Abmeldung im Krankheitsfall/bei Nichterscheinen gebeten.
Nur so kann der geregelte Ablauf der Veranstaltung sichergestellt werden.
Entrichtete Beiträge können nicht zurückerstattet werden.
Regeln
Wertgegenstände, Smartphones, Spielkonsolen und ähnliches sollen bitte nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
Die Kinder werden auf mögliche Gefahren, Regeln und Verbote hingewiesen.
Sollte es zu einem gravierenden Verstoß gegen diese Regeln/Vorschriften kommen, behalten wir uns vor, nach umgehender Rücksprache mit den Eltern, das Kind von der Veranstaltung auszuschließen.
Wird bei einem Kind ein Gegenstand entdeckt, der eine Gefahr darstellt, haben wir das Recht, diesen einzuziehen und am Ende der Veranstaltung an die Eltern oder das Kind auszuhändigen.
Betreuung/Aufsicht
Betreut werden die Kinder von Mitarbeitern/innen des Kinder- und Jugendbüros oder anderen von der Stadt betrauten Betreuern/innen. Die Aufsicht erstreckt sich vom Beginn bis zum Ende der Veranstaltung.
Vorbehalt
Die Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die aktuelle Lage immer zu kurzfristigen Anpassungen im Programmverlauf führen kann. Informationen hierzu werden in der Presse, im Internet, über den Newsletter des KJB und in der Stadtverwaltung bekannt gegeben.
(Stand 05/2026)