Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Sommerferienprogramm 2023

Teilnahmebedingungen und Anmeldeverfahren (Achtung unbedingt lesen !!!)
 
Wer darf teilnehmen?
An dem Sommerferienprogramm des Kinder- und Jugendbüros können Kinder von der 1. Klasse bis 13 Jahre teilnehmen, die während dieser Zeit ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Münzenberg haben.
 
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineformular auf den Internetseiten des Kinder- und Jugendbüros: www.muenzenberg.de/kinderundjugendbuero.html. Der Eingang der Anmeldung wird auf der Homepage kurz bestätigt.
Anmeldeschluss ist Freitag, der 30.06.2023.
Nach diesem Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Elterninformationsbrief, der Teilnahmebestätigung und einer Zahlungsaufforderung per Überweisung.
Ein Anspruch auf den Platz besteht erst nach eingegangener Zahlung.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der Teilnehmerin / des Teilnehmers zustande.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages.
Eine Stornierung und Rückerstattung des Teilnahmebeitrages sind nur möglich, wenn das Kind aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit/Unfall) nicht zu den Veranstaltungen erscheint und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
 
Was kostet die Teilnahme?
 
Ferienspiele:
Der Teilnahmebeitrag für eine Woche ist 60,00 € für das erste Kind und 50,00 € für das zweite Kind. Das dritte Kind und weitere Kinder einer Familie sind beitragsfrei.
Sollte es finanzielle Probleme im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kindern an diesem Ferienprogramm geben, wird um Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro gebeten. Wir sind bemüht, eine Lösung zu finden.
 
Zeltlager am Gederner See:
100,00 € (incl. Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, Betreuung, Programm)
 
Jugendfahrt Badespaß im Freibad Hungen:
5,00 € (incl. Fahrt, Eintritt)
 
Jugendfahrt Kletterwald Gießen:
15,00 € (incl. Fahrt, Eintritt)
 
Womit erkläre ich mich einverstanden, wenn ich mein Kind anmelde?
Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten zu, dass ihr Kind an allen Aktionen, die im Rahmen der Veranstaltung angeboten werden, teilnehmen darf und versichern, dass ihr Kind nicht an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die die Teilnahme verbietet und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Außerdem stimmen sie allen nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen zu.
 
Versicherung/Haftung
Alle Teilnehmer/innen der Ferienaktionen sind während der Veranstaltungen über die Stadt Münzenberg unfallversichert.
Die Stadt Münzenberg haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder, die zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
 
Nichtteilnahme/Krankheit
Sollten Kinder an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, zu der sie angemeldet sind, so wird um rechtzeitige Abmeldung beim Kinder- und Jugendbüro gebeten, damit andere Kinder eventuell nachrücken können.
An den Veranstaltungen dürfen nur Kinder teilnehmen, die…
…frei von ansteckenden Krankheiten sind,
…keine Krankheitssymptome aufweisen.
Es wird um Abmeldung im Krankheitsfall/bei Nichterscheinen gebeten.
Nur so kann der geregelte Ablauf der Veranstaltung sichergestellt werden.
 
Regeln
Wertgegenstände, Handys, MP3/4-Player und ähnliches sollen bitte nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
Die Kinder werden auf mögliche Gefahren, Regeln und Verbote hingewiesen.
Sollte es zu einem gravierenden Verstoß gegen diese Regeln/Vorschriften kommen, behalten wir uns vor, nach umgehender Rücksprache mit den Eltern, das Kind von der Veranstaltung auszuschließen.
Wird bei einem Kind ein Gegenstand entdeckt, der eine Gefahr darstellt, haben wir das Recht, diesen einzuziehen und am Ende der Veranstaltung an die Eltern oder das Kind auszuhändigen.
 
Betreuung/Aufsicht
Betreut werden die Kinder von Mitarbeiter*innen des Kinder- und Jugendbüros oder anderen von der Stadt betrauten Betreuer*innen. Die Aufsicht erstreckt sich vom Beginn bis zum Ende der Veranstaltung.
 
Vorbehalt
Die Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die aktuelle Lage immer zu kurzfristigen Anpassungen im Programmverlauf führen kann. Informationen hierzu werden in der Presse, im Internet und in der Stadtverwaltung bekannt gegeben.