Ausstellung von

Personenstandsurkunden

Urkunden online anfordern

Diese Urkunden können Sie online bei dem Standesamt Münzenberg beantragen, soweit in dessen Zuständigkeitsbereich z. B. die Geburt stattgefunden hat.

Alternativ können Sie die Urkunden auch persönlich im Standesamt Münzenberg beantragen.

Geburtsurkunde; Ausstellung

Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder für die erstmalige Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.
 
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
 
Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.


Hinweis: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vornamen der Eltern
    • wenn bekannt: Registernummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?

Standesamt des Geburtsortes

Das Standesamt Münzenberg ist auch für die ehemals selbstständigen Gemeinden Gambach, Ober-Hörgern und Trais-Münzenberg zuständig.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
  • Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
  • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei
Rechtsgrundlage

Eheurkunde; Ausstellung

Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Datum der Eheschließung
    • Angaben zum Ehepartner
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Hinweise (Besonderheiten)
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt,

  • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
  • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat.

Das Standesamt Münzenberg ist auch für die ehemals selbstständigen Gemeinden Gambach, Ober-Hörgern und Trais-Münzenberg zuständig.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehepartner,
  • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
  • Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
  • Eheurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
Rechtsgrundlage

Sterbeurkunde; Ausstellung

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Verfahrensablauf

Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Schreiben Sie an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Sterbedatum und -ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Das Standesamt Münzenberg ist auch für die ehemals selbstständigen Gemeinden Gambach, Ober-Hörgern und Trais-Münzenberg zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte:

  • der letzte Ehepartner
  • der letzte Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
Welche Gebühren fallen an?
  • Sterbeurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
  • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: kostenfrei
  • mehrsprachige Urkunden für die Verwendung im Ausland (erstes Exemplar): 12,00 Euro
  • weitere Exemplare der jeweils gleichen Art (bei gleichzeitiger Beantragung): je 6,00 Euro
  • Sterbebescheinigung (Bestattungsschein): gebührenfrei
Rechtsgrundlage

Archivauskünfte

Sind die Einträge in Personenstandsbüchern älter als wie folgt angegeben, handelt es sich um Archivgut.
 
Geburtenregister - 110 Jahre
Eheregister - 80 Jahre
Sterberegister - 30 Jahre
 
Handelt es sich bei den gewünschten Daten bereits um Archivgut, können keine Urkunden/Abschriften mehr ausgestellt werden. In diesen Fällen erhalten Sie Kopien der Einträge mit einem Beglaubigungsvermerk.
 
Die Gebühr beträgt für die Beglaubigung 3,00 Euro zuzüglich der Kopierkosten von 0,50 Euro pro DIN A4 Seite.