Alters- und Ehejubiläen

Ehrung der Alters- und Ehejubiläen

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

  • Ehejubiläen
    • Goldene Hochzeit - 50 Jahre
    • Diamantene Hochzeit - 60 Jahre
    • Eiserne Hochzeit - 65 Jahre
    • Gnadenhochzeit - 70 Jahre
    • Kronjuwelenhochzeit - 75 Jahre
  • Altersjubiläen
    • Vollendung des 90. Lebensjahres
    • Vollendung des 95. Lebensjahres
    • Vollendung des 100. Lebensjahres - und jedes weitere Lebensjahr
Der Antrag auf Ehrung der bevorstehenden Ehe- und Altersjubiläen ist von den Angehörigen oder dem Jubilar selbst unter der Beweisurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) mindestens 5 Wochen vor dem Jubiläumstag im Bürgerbüro zu beantragen.
(Dies gilt nur für Geburts- und Heiratseinträge, die nicht beim Standesamt Münzenberg beurkundet sind!)
 
Wir machen aufmerksam, dass es bei der Stadt Münzenberg nur dann möglich ist, die Ehrung bei der Landesregierung zu beantragen, wenn wir rechtzeitig vorher Mitteilungen von den Betreffenden oder Angehörigen erhalten.
Es widerspricht dem Sinne der vorgesehenen Ehrungen, die Glückwünsche nachträglich zu überreichen.
 
Ihr Geburts- bzw. Ehejubiläum soll nicht in der Zeitung veröffentlicht werden?
 
Ein formloser schriftlicher Antrag auf Eintrag der Übermittlungssperre ist ausreichend. Es werden dann durch das Meldeamt keine Daten mehr an die Presse (Butzbacher Zeitung) weitergegeben.
 
Die Sperre kann jederzeit widerrufen werden, das Eintragen und ggf. Löschen ist gebührenfrei.