Wahlen
14.03.2021 Kommunalwahl
Link für Parteien und Wählergruppen zu den Vordrucken der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2021
26.09.2021 Bundestagswahl
2023 Landtagswahl
2023 Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
2024 Europawahl
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. In das Wählerverzeichnis der Stadt Münzenberg werden alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz in Münzenberg eingetragen.
Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
Antragsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax zu beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an info@muenzenberg.de. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Persönliche Beantragung
Im Wahlamt können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und Stimmzettel-Urnen stehen dafür bereit.
Öffnungszeiten:
Montags bis mittwochs 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 08:30 bis 12:00 Uhr - am 12.03.2021 bis 13:00 Uhr
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.
Ab sofort
Briefwahlanträge können gestellt werden. Da Wahlscheine aber frühestens ab dem 1. Februar 2021 ausgestellt werden können, empfiehlt es sich, Anträge nicht zu früh zu stellen.
15.01.2021
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
31.01.2021
Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Münzenberg, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Münzenberg gemeldet sind.
01.02.2021
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet bestehen, um an der jeweiligen Wahl teilnehmen zu können (mind. 6 Wochen vor Wahltag).
- Wahl der Stadtverordnetenversammlung = in der Stadt Münzenberg
- Wahl eines Ortsbeirates = im jeweiligen Ortsteil
- Wahl des Kreistages = im Wetteraukreis
01.02.2021
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.
Ende Januar/Anfang Februar
Verteilung der Musterstimmzettel an alle Haushalte.
bis spätestens 21.02.2021
- Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
- Letzter Tag zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Stadt Münzenberg durch zugezogene Wahlberechtigte aus dem Landkreis.
22.02. bis 26.02.2021
Münzenberger Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Münzenberg auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
12.03.2021 - 13:00 Uhr
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
14.03.2021 (Wahltag)
- Stimmabgabe von 08:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
- Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
- Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung eingegangen/abgegeben worden sein.
Für die Kommunalwahlen wird am Wahlabend aber nur ein "Trendergebnis" ermittelt. Ausgezählt werden nämlich nur die Stimmzettel, bei denen nur ein Wahlvorschlag ausschließlich in der Kopfzeile gekennzeichnet wurde. Alle anderen Stimmzettel, bei denen Bewerberkreuze und/oder Streichungen gemacht wurden, werden erst ab Montag nach der Wahl von den sogenannten Auszählwahlvorständen ausgezählt. Auch dieses Ergebnis stellen wir laufend aktualisiert online in unserer Wahl-App zur Verfügung. Dort finden Sie auch Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen.
Musterstimmzettel Kommunalwahl 2021
- Musterstimmzettel Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2021 Stadt Münzenberg (864,7 KiB)
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl 2021 Gambach (238,2 KiB)
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl 2021 Münzenberg (230,3 KiB)
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl 2021 Ober-Hörgern (204,5 KiB)
- Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl 2021 Trais (228,4 KiB)