Meldebescheinigung

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künsterlnamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Online-Anträge

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde online, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

Rechtsgrundlage