Melderegisterauskunft
Sie benötigen eine Melderegisterauskunft? Hier erhalten Sie alle Informationen.
Melderegisterauskünfte sind ausschließlich schriftlich beim Einwohnermeldeamt anzufragen. Telefonische Auskünfte werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt (auch nicht an Behörden).
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nicht zulässig, wenn:
- die Identität der gesuchten Person aufgrund der mitgeteilten Angaben (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift) eindeutig festgestellt werden kann,
- die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden,
- sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, diese angegeben sind.
Eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erfolgt, wenn:
- ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wurde
- die oben genannten drei Voraussetzungen erfüllt sind
Achtung: ein einfacher Satz im Anschreiben reicht hierfür nicht aus - es sind entsprechende Nachweise beizufügen!
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann keine Auskunftserteilung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nur die Daten übermittelt werden können, die von Ihnen tatsächlich für den angegebenen Verwendungszweck benötigt werden.
Sonstige Hinweise:
- Auskunft zum Zwecke des Adresshandels oder für Werbung können nur erteilt werden, wenn die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat
- die in der Auskunft genannten Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden
- Auskünfte werden nur schriftlich erteil
Anfallende Gebühren:
- pro Einwohner/Person kostet die Auskunft 10,00 €
- die Gebühr ist im Voraus per Überweisung zu entrichten
Auf folgendes Konto sind die Gebühren für Melderegisteranfragen einzuzahlen: