Kinderreisepass
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Online-Anträge
An wen muss ich mich wenden?
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- sofern vorhanden der alte Kinderreisepass oder ein anderes Ausweisdokument
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn zum ersten Mal ein Dokument ausgestellt wird
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
- gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Staatsangehörigkeitsnachweis etc.
Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Alleinerziehende haben ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind - unabhängig vom Alter - als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 € an Gebühren zu erheben. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses vor Ablauf der Gültigkeit ist mit 6,00 € gebührenpflichtig.
Was sollte ich noch wissen?
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Minderjährige können in einige Länder, z.B. in die USA, nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amtes erhältlich.
Rechtsgrundlage
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!