Kinderreisepass

!!! Änderung seit 01.01.2024 !!!

Zum 1. Januar 2024 ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Warum werden Kinderreisepässe abgeschafft?

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird der jetzt ungültig?

Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden. Weitere Infos zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder finden Sie hier.

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Bitte beantragen Sie für Ihr Kind rechtzeitig vor einem Auslandsaufenthalt einen Personalausweis bzw. Reisepass. Die Produktionsdauer hierfür beläuft sich auf etwa 3 bis 4 Wochen.