vorläufiger Personalausweis
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- in Ausnahmefällen sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen (z. B. Geburts-/Eheurkunde, Einbürgerungsurkunde, Promotionsurkunde)
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Es kann sowohl bar als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!