vorläufiger Personalausweis

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • in Ausnahmefällen sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen (z. B. Geburts-/Eheurkunde, Einbürgerungsurkunde, Promotionsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Zahlweise

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Es kann sowohl bar als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

Rechtsgrundlage

 

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!