Personalausweis
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
- den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
- den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
- anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel"
- in Ausnahmefällen sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen (z. B. Geburts-/Eheurkunde, Einbürgerungskurkunde, Promotionsurkunde)
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten kann für Kinder und Jugendliche auch vor dem 16. Lebensjahr ein Personalausweis beantragt werden. Bei der Antragstellung sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese können in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Bei Alleinerziehenden ist ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:
- von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro,
- von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Es kann sowohl bar als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Es dauert im Durchschnitt 3 Wochen, bis der neue Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt ist.
Sollten Sie verhindert sein, während unserer Sprechzeiten Ihr neues Dokument persönlich abzuholen, so können Sie in Ausnahmefällen eine Person bevollmächtigen Ihren Ausweis in Empfang zu nehmen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch unter 06033-9603-37.