Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
  • in Ausnahmefällen sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen (z. B. Geburts-/Eheurkunde, Einbürgerungsurkunde, Promotionsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.

Zahlweise

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Es kann sowohl bar als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch unter 06033-9603-37.